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   OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07   

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https://dejure.org/2009,11837
OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07 (https://dejure.org/2009,11837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2009 - 2 U 128/07 (https://dejure.org/2009,11837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 2 U 128/07 (https://dejure.org/2009,11837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 Nr 1 GenTG, § 6 GenTG, § 32 Abs 1 GenTG
    Unerlaubte Handlung: Haftung für gentechnisch veränderten Mais

  • Judicialis

    BGB § 823; ; GenTG § 32; ; ProdukthaftungsG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GenTG § 32; ProdHaftG § 1
    Haft des Herstellers von gentechnisch verändertem Mais wegen Erkrankung von Milchkühen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haft des Herstellers von gentechnisch verändertem Mais wegen Erkrankung von Milchkühen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Tote Kühe wegen gentechnisch verändertem Mais: Keine Haftung des Herstellers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 153/98

    Haftung des Notars wegen Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07
    Ohne solche Ermächtigung ist eine Klage im eigenen Namen nur zulässig unter den Voraussetzungen, dass der oder die anderen Gesellschafter gesellschaftswidrig die Mitwirkung verweigern, weil sich die Klage gegen einen Mitgesellschafter oder einen gesellschaftswidrig von den anderen Gesellschaftern begünstigten Dritten richtet (BGHZ 39, 1, 16 und 102, 152; BGH NJW 2000, 734).
  • OLG Oldenburg, 15.11.2001 - 8 U 176/01

    Prozessführungsbefugnis eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07
    Diese engen Voraussetzungen gelten auch in der Liquidationsphase einer Gesellschaft (OLG Oldenburg, NZG 2002, 1056).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07
    Ansprüche der Gesellschaft gegen Dritte können nur ausnahmsweise von einem Gesellschafter mit - auch stillschweigend erteilter - Ermächtigung der anderen Gesellschafter geltend gemacht werden, wenn hieran ein schutzwürdiges Interesse besteht (Bundesgerichtshof, NJW-RR 2002, 1377).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07
    Ohne solche Ermächtigung ist eine Klage im eigenen Namen nur zulässig unter den Voraussetzungen, dass der oder die anderen Gesellschafter gesellschaftswidrig die Mitwirkung verweigern, weil sich die Klage gegen einen Mitgesellschafter oder einen gesellschaftswidrig von den anderen Gesellschaftern begünstigten Dritten richtet (BGHZ 39, 1, 16 und 102, 152; BGH NJW 2000, 734).
  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07
    Bloße Indizien genügen nicht (Bundesgerichtshof Urteil vom 19.6.2008, Az. III ZR 46/06 unter Anknüpfung an Bundesgerichtshof Urteil vom 10.11.1999, NJW 2000, 738).
  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07
    Ohne solche Ermächtigung ist eine Klage im eigenen Namen nur zulässig unter den Voraussetzungen, dass der oder die anderen Gesellschafter gesellschaftswidrig die Mitwirkung verweigern, weil sich die Klage gegen einen Mitgesellschafter oder einen gesellschaftswidrig von den anderen Gesellschaftern begünstigten Dritten richtet (BGHZ 39, 1, 16 und 102, 152; BGH NJW 2000, 734).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07
    Der Zahlungsantrag zu Ziffer 3 (Anwaltskosten) wurde an die Vorgaben der Entscheidung des BGH vom 7.3.2007, Az: VIII ZR 86/06 angepasst.
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 2 U 128/07
    Bloße Indizien genügen nicht (Bundesgerichtshof Urteil vom 19.6.2008, Az. III ZR 46/06 unter Anknüpfung an Bundesgerichtshof Urteil vom 10.11.1999, NJW 2000, 738).
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